
Abgeltungssteuer
Der Steuersatz beträgt ab 2009 einheitlich 25% + Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Abgeltungssteuer). Sie wird direkt von den Banken auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne abgeführt und hat abgeltende Wirkung. Eine darüber hinaus gehende Besteuerung von Kapitalerträgen wird nicht vorgenommen.
Staatlich geförderte Vorsorgeanlagen, wie die Riester- oder Rürup-Rente sowie die herkömmliche Kapitallebensversicherung, unterliegen nicht der neuen Steuer.
Sparer, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich einen Teil der Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen. Steuerzahler mit höheren Spitzensteuersätzen profitieren. Wer keine Steuern zahlen muß, kann sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung von der Abgeltungsteuer befreien lassen. Im Zuge der Abgeltungssteuer können Anleger ab 2009 für ihre Kapitalanlagen keine Werbungskosten mehr geltend machen (Fahrten zu Hauptversammlungen, Steuerberatungsgebühren, Depotkosten, Zinsen für einen Wertpapierkredit etc.) Nur die direkten Kauf- und Verkaufsgebühren bei Wertpapieraufträgen können weiterhin abgesetzt werden.
Abschreibungen
Um Investitionen anzuregen, wird die degressive Abschreibung für Unternehmen wieder eingeführt. Bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 1.000,- Euro können ab 2009 mit 25% p.a. degressiv abgeschrieben werden. Diese Maßnahme ist auf 2 Jahre befristet.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte sinkt ab 1. Januar 2009 von derzeit 3,3 % auf 2,8 %.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern von 5.300,- Euro auf 5.400,- Euro monatlich, in den neuen Bundesländern von 4.500,- Euro auf 4.550,- Euro.
Bausparer
Für Bausparverträge, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen werden, gilt: Die staatliche Wohnungsbauprämie (45,06 Euro für Singles und 90,11 Euro für Ehepaare) wird ab 2009 nur noch dann gezahlt, wenn der Bausparvertrag auch tatsächlich wohnwirtschaftlich verwendet wird.
Bußgelder
Voraussichtlich ab Februar 2009 gibt es einen neuen Bußgeldkatalog mit schärferen Regelungen insbesondere für Raser und alkoholisierte Autofahrer. Wer innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell fährt, zahlt dann beispielsweise 80,- Euro statt 50,- Euro. Bei Alkohol am Steuer verdoppeln sich die Strafen. Beim ersten Verstoß werden dann 500,- Euro fällig.
Elterngeld
Ab 2009 können Eltern, die bereits Elterngeld beantragt haben, ihren Antrag noch einmal verändern und die Bezugsdauer neu zwischen sich verteilen. Ab 2009 können auch berufstätige Großeltern in Härtefällen Elterngeld beantragen.
Energieausweis
Beim Verkauf einer Immobilie, die nach 1966 gebaut worden ist, wird der Energieausweis Pflicht.
Energiesteuer
Schwefelhaltiges Heizöl wird ab 2009 mit 1,5 Cent Aufschlag pro Liter besteuert.
Erbschaftsteuer
Selbstgenutztes Wohneigentum kann ab 2009 an Ehepartner steuerfrei vererbt werden, für Kinder wird der steuerfreie Eigentumsübergang auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Immobilie vom Erben mindestens 10 Jahre selbst genutzt wird.
Gleichzeitig werden die Freibeträge angehoben: Für Ehegatten von 307.000,- Euro auf 500.000,- Euro, für Kinder von 205.000,- Euro auf 400.000,- Euro, für Enkelkinder von 51.200,- Euro auf 200.000,- Euro. Für weitere Verwandte und sonstige Erben gilt ein einheitlicher Freibetrag von 20.000,- Euro. Für diesen Erbenkreis wurden die Steuersätze deutlich angehoben.
Immobilien werden künftig mit dem Verkehrswert angesetzt und nicht mehr mit dem erheblich reduzierten Bedarfswert (der durchschnittlich ca. 60 Prozent des tatsächlichen Werts betragen hatte).
Wer einen Betrieb erbt, kann sich die Erbschaftsteuer sparen, wenn er diesen zehn Jahre lang (mit Auflagen beispielsweise zur Lohnsummenentwicklung) weiterführt. Für kürzere Zeiträume gelten gestaffelte Steuersätze.
Fachkräftezuzug
Der Zuzug ausländischer Arbeitnehmer wird erleichtert. Das Mindesteinkommen muss nur noch 63.600,- Euro p.a. betragen. Wer sich als Ausländer in Deutschland selbstständig machen will, muss mindestens 250.000,- Euro investieren.
Handwerker / haushaltsnahe Dienstleistungen
Ab Januar 2009 können Handwerker-Arbeitskosten in Höhe von 20% bis zu einem Höchstbetrag (der Arbeitskosten) von 6.000,- Euro geltend gemacht werden, also maximal 1.200,- Euro p.a. (Verdoppelung des aktuellen Betrags).
Für Dienstleistungskosten im Haushalt können 20% der Kosten bis maximal 20.000,- Euro p.a. also maximal 4.000,- Euro abgesetzt werden.
Kindergeld
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt um 10,- Euro auf 164,- Euro monatlich. Für das dritte Kind erhalten die Eltern zukünftig 170,-, für jedes weitere Kind 195,- monatlich.
Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden auf 6.024,- Euro p.a. angehoben. Auch beim Schulgeld beteiligt sich der Staat stärker. Eltern können bis zu 5.000,- Euro Schulgeld von der Steuer absetzen, 2.000,- Euro mehr als bisher. Es werden aber nur 30 Prozent des tatsächlich gezahlten Schulgeldes vom Finanzamt berücksichtigt.
Kfz-Steuer
Wer bis zum 30. Juni 2009 einen Pkw erstmals zulässt, wird für mindestens ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Bei besonders schadstoffarmen Autos gilt die Befreiung für zwei Jahre.
Klimaschutz
Die staatlichen Fördermittel (KfW) für klimafreundliche Gebäudesanierungen werden aufgestockt. Gefördert wird über Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen, z.B. für Wärmedämmung, energieeffizientere Fenster oder die Erneuerung eines Heizkessels.
Krankenversicherung
2009 startet auch der neue Gesundheitsfonds mit einem Einheitsbeitrag in Höhe von 15,5%. Die meisten gesetzlich Versicherten zahlen damit mehr als bisher. Zusätzlich können die Krankenkassen noch einen Zusatzbeitrag von bis zu 1,0% des Einkommens erheben, falls sie mit dem Einheitssatz nicht zurecht kommen.
Kurzarbeitergeld
Aufgrund der Finanzkrise wird die Zahlung von Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Mitarbeiter können während des Bezugs auch an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Pendlerpauschale
Die Abschaffung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Pendler können wieder ab dem ersten Kilometer (und auch rückwirkend für die Jahre 2007 und 2008) Fahrtkosten von 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich absetzen.
Pflegeheime
Die Prüfberichte des medizinischen Dienstes über die Qualitätskontrollen in Pflegeheimen werden veröffentlicht. Die Leistungen der Heime werden analog Schulnoten bewertet. Diese Bewertung muss in der Einrichtung öffentlich zugänglich gemacht werden.
Vermögenswirksame Leistung
Ab 2009 steigt die Zulage für vermögenswirksame Leistungen von zurzeit 18% auf 20%. Die Einkommensgrenze wird von 17.900,- Euro auf 20.000,- Euro angehoben, bei Ehepaaren auf 40.000,- Euro. Unternehmer können sich künftig mit bis zu 360,- Euro p.a. steuer- und sozialabgabenfrei beteiligen (bisher nur 135,- Euro).
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