
Spekulationsverluste entstehen durch die Veräußerung eines Wertpapiers binnen Jahresfrist. Nachdem fast alle aktienorientierten Investments in diesem Jahr einen kräftigen Kursverfall erlitten haben, können sich Anleger bis 2013 geldwerte Steuervorteile verschaffen. Dafür müssen sie Verluste aus den Wertpapieren, die vor weniger als 12 Monaten gekauft wurden, realisieren.
Wer weiterhin an die mittel- bis langfristigen Perspektiven der betroffenen Depotwerte glaubt, kann sich die gleichen Werte einige Tage später wieder ins Depot legen.
Die steuerlichen Regelungen im Rahmen der Abgeltungssteuer erlauben es, die bis 2008 festgestellten Spekulationsverluste bis 2013 mit Kursgewinnen aus Wertpapiergeschäften zu verrechnen. Das bedeutet, dass Anleger im Umfang ihrer ausgewiesenen Verluste auch nach 2009 steuerfreie Kursgewinne aus Aktien, Fonds, niedrigverzinslichen Wertpapieren und sogar Zerobonds erzielen können.
Ein Steuersparmodell, das den Geldbeutel zwar momentan in Höhe der Bank-Transaktionskosten belastet (Verkauf und gegebenenfalls auch wieder Kauf der Wertpapiere), jedoch bis 2013 unter Umständen hohe Steuerersparnisse beschert.
Wir raten Ihnen, noch bis Ende 2008 mit Ihrem Anlage-, oder Steuerberater darüber zu sprechen.
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